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Europawahl 2019 für Auslandsdeutsche und Auslandsösterreicher

Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) statt. Wie die in Singapur lebenden Deutsche und Österreicher an der Wahl teilnehmen können, darüber informieren die jeweiligen Botschaften in Singapur:

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Ausführliche Informationen zum Verfahren und Antragsvordrucke (Formblätter) finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: bundeswahlleiter.de

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Einem Antrag, der erst am 6. Mai 2019 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).

Weitere Auskünfte erteilt auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Singapur auf ihrer Internetseite singapur.diplo.de

Für Fragen steht Ihnen das Team der Botschaft gerne zur Verfügung (Email: info@sing.diplo.de).

Im Ausland lebende ÖsterreicherInnen müssen im Gegensatz zu ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Antrag bei der für sie zuständigen Wählerevidenzgemeinde stellen, um in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um bei Fristablauf in der jeweiligen Evidenz zu verbleiben. Die Neu-Erfassung bzw. Aktualisierung in der Wählerevidenz ist mittels Antragsformular jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für 10 Jahre ihre Gültigkeit und müssen bei Fristablauf in jedem Fall erneuert bzw. etwaige zwischenzeitliche Datenänderungen (Namen, Adresse etc.) aktualisiert werden.

Voraussetzungen:

  • Stichtag für die Eintragung von AuslandsösterreicherInnen in die Wählerevidenz zur Europawahl am 26. Mai 2019 bei einer österreichischen Gemeinde ist der 12. März 2019. AuslandsösterreicherInnen können jedoch im Weg des Berichtigungs- und Beschwerdeverfahrens noch bis zum 11. April 2019 wirksam für die Europawahl eingetragen werden (letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse).
  • Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am WAHLTAG (26. Mai 2019).
  • Ausstellung einer WAHLKARTE bei der zuständigen Gemeinde in Österreich.
  • Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Wahlbehörde in Österreich – einlangend bis 26. Mai 2019 um 17.00 Uhr.

Allgemeine Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen stehen auf der BMEIA-Homepage zur Verfügung, siehe insbesondere Fragen und Antworten. Weitere ausführliche Wahlinformationen finden sich im Webportal des Bundesministeriums für Inneres (Geschäftsstelle der Bundeswahlbehörde), insbesondere zum Wahlrecht bei Europawahlen und speziell für AuslandsösterreicherInnen.